Verwendung von Bildern – rechtlich

Ein kurzer Überblick – macht man hier fehlerhafte oder gar keine Angaben, kann eine kostspielige Abmahnung die Folge sein. Die folgenden Hinweise gelten sinngemäß für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte. Unterhaltsam stellt es der WDR dar.

Bei der Verwendung von Fotos/Bildern im Netz (und aus dem Netz) ist Folgendes zu beachten:

  • Urheber/Fotograf – muss immer angegeben werden
  • Lizenz/Rechteinhaber – Urheber und Rechteinhaber sind nicht zwangsläufig identisch<= Angabeverpflichtung variiert.
  • Persönlichkeitsrechte bei Abbildungen von lebenden Personen Grundsätzlich bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung der abgebildeten Personen – hier gibt es nur wenige Ausnahmen etwa bei Personen des Zeitgeschehens, die in einem nicht privaten Zusammenhang dargestellt werden.

Sind Bilder rechtefrei/gemeinfrei oder frei lizenziert, dürfen sie weiterverwendet werden.  Bestimmte rechtliche Bestimmungen bleiben jedoch bestehen. Besondere Vorsicht ist geboten bei:

  • Fotos von lebenden Personen
  • Marken, Logos und geschützten Geschmacksmustern
  • Wappen und Hoheitszeichen
  • Münzen und Geldscheinen
  • Olympischen Ringen
  • Bei der Bearbeitung von Fotos, (Beschnitt, Größenanpassung etc.). Es können gesonderte Bearbeitungsrechte vorliegen.

Kostenlos oder kostenfrei heißt nicht lizenzfrei! Immer muss die Quelle in dieser Form angegeben werden: Urheber / Rechteinhaber bzw. Lizenzname

Checkliste – Arnim Weggen